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Fürstliches Forstamt Arolsen
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Saatgut

Die Anfänge der Saatgutwirtschaft gehen bis ins 14. Jahrhundert zurück. 1368 führte der Tannensäer von Reichenbach im Wald bei Nürnberg erstmals eine Kiefernsaat aus. Erste Saaten von Laubholzfrüchten sind aus der Zeit gegen Ende des 15.Jahrhunderts bekannt, als Kloster und Stadt Seligenstadt zur Verbesserung des Waldzustandes Eicheln säten.

Ab Mitte des 16. Jahrhunderts befassten sich dann zahlreiche Forstordnungen und Erlasse mit der Gewinnung von Saatgut. Hierdurch wurde sichergestellt, dass der Eigenbedarf der großen Waldbesitzer lange Zeit gedeckt werden konnte. Als z.B. im Mittelalter Eicheln und Bucheckern in der Landwirtschaft für die Schweinemast eine wichtige Rolle spielten, mussten die Bauern häufig als Entgelt für die Mastnutzung einen Teil des Saatgutes an die Waldbesitzer zur Aussaat abliefern.

Durch die Notwendigkeit der Saatgutgewinnung zur künstlichen Wiederbestockung abgenutzter und vielfach devastierter Waldflächen entwickelte sich ab Mitte des 18. Jahrhunderts allmählich ein Gewerbe. Das Dorf Griesheim, dessen Bewohner sich in der genannten Zeit intensiv mit der Nadelholz-Saatgutgewinnung beschäftigten, ist ein Beispiel für solch eine Sammelgemeinschaft.

Die Kiefernzapfen wurden nicht nur an den gefällten Bäumen, sondern auch an den stehenden Bäumen geerntet. Anschließend darrte (trocknete) man die Zapfen an Kachelöfen und entleerte sie danach mit Hand von den Samen. Dadurch, dass einzelne Bauern nicht nur selbst gepflückte Samen darrten, sondern auch noch Zapfen von anderen Pflückern aufkauften, entstanden zahlreiche kleine Ortsdarren. Durch Mechanisierung entwickelten sich diese dann weiter zu wenigen Großdarren.

Mit der Saatgutgewinnung war auch der Samenhandel verbunden, der bis über Deutschlands Grenzen hinaus stattfand. Hierbei wurde nicht nur Saatgut ins Ausland verkauft, sondern auch Samen in großem Umfang eingeführt. Dieses wurde aber mehr oder weniger eingestellt, als man die Wichtigkeit der Samenherkunft für eine standortgerechte Waldentwicklung erkannte.

Heute regelt eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen die Gewinnung und den Vertrieb von forstlichem Saat- und Pflanzgut. So ist es z.B. nur erlaubt, aus zugelassenen Waldbeständen Saatgut zu vertreiben.

Zugelassenen Saatgutbeständen für sogenanntes ausgewähltes Vermehrungsgut gibt es im Fürstlichen Forstbetrieb für zahlreiche Baumarten und auf großer Fläche. Insbesondere die Rotbuche ist auf Grund ihrer besonderen Qualität als Sonderherkunft Arolsen weit bekannt.

Baumart

forstliches Herkunftsgebiet

Fläche

 

 

 

Rotbuche (Fagus sylvatica)

Harz, Weser- u. Hess. Bergland, SHK Arolsen

460 ha

Traubeneiche (Quercus petraea)

Harz, Weser- u. Hess. Bergland

22 ha

Stieleiche (Quercus robur)

Westdeutsches Bergland, SHK Arolsen

4 ha

Fichte (Abies picea)

Weser- und Hess. Bergland

4 ha

Kiefer (Pinus sylvestris)

Westdeutsches Bergland

3 ha

Douglasie (Pseudotsuga menziesii)

West- u. Süddeutsches Hügel- u. Bergland

2 ha

Esche (Fraxinus excelsior)

Westdeutsches Bergland

1 ha

 



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